Im Falle einer Schwerbehinderten kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht wegen seiner Behinderung entlassen. Auch dies würde als gegen die Gleichstellungsgesetzgebung angesehen werden. Auch Menschen mit schweren Behinderungen erhalten mindestens die Mindestkündigungsfrist, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt entlassen werden müssen. Der Arbeitgeber muss auch sicherstellen, dass er in Übereinstimmung mit den zuständigen Behörden wie dem Integrationsamt arbeitet. Eine weitere geschützte Gruppe sind Mütter mitten im Mutterschaftsurlaub. Die Kündigungsbeihilfe für schwangere Mütter ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Die öffentliche Stelle, um die es sich in diesen Fällen handelt, ist die Behörde für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Ein Arbeitgeber muss einen triftigen Grund haben, einen Mitarbeiter zu entlassen. Zu diesen triftigen Gründen gehören Verhaltensfragen, konsequente Unterentwicklung am Arbeitsplatz, die Schließung des Unternehmens, Downsizing oder Restrukturierung sowie Fragen im Zusammenhang mit regelmäßigen oder langfristigen Erkrankungen. Es gibt jedoch strenge Rechtsvorschriften im Bereich der ungerechtfertigten Entlassung.
In der Folge ist eine Entlassung einer Person aufgrund ihrer Rasse, Religion, sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts arbeitsrechtlich nicht zulässig. Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus diesen Gründen ungleich behandelt, ist ebenfalls nicht zulässig. Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass er aus diesen Gründen ungerecht behandelt oder ungerechtfertigt entlassen wurde, muss er sich daher unverzüglich an die Rechtsvertretung wenden. Das deutsche Arbeitsrecht schreibt vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen Urlaub haben, in denen ihre Löhne/Gehälter weiterhin gezahlt werden. Einige Tarifverträge sehen Urlaubsansprüche von bis zu sechs Wochen vor. Im Folgenden sind die Fristen für die Kündigungsfrist aufgeführt, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen müssen: Grundsätzlich steht es den Unternehmen und ihren Mitarbeitern frei, Arbeitsverträge auszuhandeln. Diese Vereinbarungen können schriftlich niedergelegt oder mündlich geschlossen werden. Um sicherzustellen, dass beweise Angaben über das Arbeitsverhältnis vorliegen, wird der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags empfohlen. Ist der Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen worden, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzulegen. Die Parteien, die einen Arbeitsvertrag abschließen, können eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbaren. Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen. Die Vereinbarung kann in jeder Sprache geschrieben werden; Eine deutsche Übersetzung ist jedoch auf jeden Fall erforderlich, wenn Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden.
Jede Kündigung, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer erteilt wird, muss schriftlich erfolgen und der anderen Partei zuzuteilen.